Mitgliedsantrag

    LSV 07 e. V. — Ludwigshafener Schwimmverein

    Aufnahme
    Antragsart
    Persönliche Daten
    Familienmitglieder optional — für den Familienbeitrag
    Familienmitglied 1
    Familienmitglied 2
    Familienmitglied 3
    Allgemeine Hinweise
    1. Die Erteilung einer Einzugsermächtigung ist obligatorisch (Beschluss vom 07. Mai 1999).
    2. Maßgeblich für die Berechnung des Alters ist das Geburtsjahr.
    3. Für Eintritte ab dem 15. August eines Jahres reduzieren sich die Beiträge um 50 % der Beiträge gemäß Buchstabe A) und B) der Beitragsklassen.
    4. Transponder werden für alle Mitglieder ab 7 Jahren ausgestellt und das entsprechende Pfand einbehalten.
    5. Der Beitrag ist zum 15. Januar eines Jahres fällig und wird am 15. Februar eines Jahres abgebucht. Veränderungen der Adresse und Bankverbindung etc. bitte umgehend mitteilen.
    6. Ein Wechsel der Beitragsklassen erfolgt automatisch oder durch eine Information der Mitglieder (Änderungsantrag).
    7. Die Mitgliedschaft kann nur zum Ende eines Jahres gekündigt werden. Die Kündigung ist schriftlich mit einer Frist von mindestens einem Monat zum Jahresende zu erklären.
    8. Vollständig ausgefüllte Anträge sind bei der Geschäftsstelle abzugeben oder per Email an die Geschäftsstelle zu senden.
    9. Die Vereinssatzung, die Geländeordnung und die Beitragsordnung erkenne/n ich/wir mit dem Eintritt an. Diese sind auf der Homepage hinterlegt.
    10. Die Datenschutzrichtlinien sowie die Datenschutzhinweise für Mitglieder auf www.lsv07.info habe ich zur Kenntnis genommen.
    SEPA-Lastschriftmandat
    Gläubiger-ID DE75LSV00000723306
    Mandatsreferenz Wird nach Aufnahme mitgeteilt
    Zahlungsart Wiederkehrende Zahlung
    Fälligkeit 15. Februar jeden Jahres

    Ich ermächtige den LSV 07 e. V., Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom LSV 07 e. V. auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.

    Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit dem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

    Fälligkeitsdatum ist der 15. Februar eines jeden Jahres. Im Eintrittsjahr davon abweichend am 15. des Eintrittsmonats oder am 01. des Folgemonats, wenn der Eintritt nach Januar erfolgt.

    Bitte in Vierergruppen eingeben, zum Beispiel DE12 3456 7890 1234 5678 90.
    Zustimmungen und Erklärungen
    Unterschrift

    Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie die Richtigkeit aller Angaben sowie die Kenntnisnahme der Vereinssatzung, Beitragsordnung, Geländeordnung, der allgemeinen Hinweise und des SEPA-Lastschriftmandats. Bei minderjährigen Mitgliedern sind die Unterschriften der Erziehungsberechtigten erforderlich.

    * Pflichtfeld

    Stand: 01.01.2020  ·  Gläubiger-ID: DE75LSV00000723306