LSV 07 e.V.
    Mitgliedsantrag
    LSV 07 e.V.
    Antragsart
    Persönliche Daten
    Familienmitglieder (optional – für Familienbeitrag)
    Familienmitglied 1
    Familienmitglied 2
    Familienmitglied 3
    Allgemeine Hinweise
    1. Die Erteilung einer Einzugsermächtigung ist obligatorisch (Beschluss vom 07. Mai 1999).
    2. Maßgeblich für die Berechnung des Alters ist das Geburtsjahr.
    3. Für Eintritte ab dem 15. August eines Jahres reduzieren sich die Beiträge um 50 % der Beiträge gemäß Buchstabe A) und B) der Beitragsklassen.
    4. Ausweise werden für alle Mitglieder ab 7 Jahren ausgestellt und das entsprechende Pfand einbehalten.
    5. Der Beitrag ist zum 15. Januar eines Jahres fällig und wird am 15. Februar eines Jahres abgebucht. Veränderungen der Adresse und Bankverbindung etc. bitte umgehend mitteilen.
    6. Ein Wechsel der Beitragsklassen erfolgt automatisch oder durch eine Information der Mitglieder (Änderungsantrag).
    7. Die Mitgliedschaft kann nur zum Ende eines Jahres gekündigt werden. Die Kündigung ist schriftlich mit einer Frist von mindestens einem Monat zum Jahresende zu erklären.
    8. Vollständig ausgefüllte Anträge sind bei der Geschäftsstelle abzugeben.
    9. Die Vereinssatzung und die Beitragsordnung erkenne/n ich/wir mit dem Eintritt an. Die Vereinssatzung liegt in der Geschäftsstelle aus.
    10. Die Datenschutzrichtlinien auf www.lsv07.info habe ich zur Kenntnis genommen.
    SEPA-Lastschriftmandat
    Gläubiger-ID DE75LSV00000723306
    Mandatsreferenz Wird nach Aufnahme mitgeteilt
    Zahlungsart Wiederkehrende Zahlung
    Fälligkeit 15. Februar jeden Jahres

    Ich ermächtige den LSV 07 e.V., Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom LSV 07 e.V. auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit dem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Zahlungsart: Wiederkehrende Zahlung. Fälligkeitsdatum: der 15. Februar eines jeden Jahres. Im Eintrittsjahr davon abweichend am 15. des Eintrittsmonats oder am 01. des Folgemonats, wenn der Eintritt nach Januar erfolgt.

    Zustimmungen und Erklärungen
    Ich habe die allgemeinen Hinweise gelesen und erkenne diese an. *
    Ich erkenne die Vereinssatzung und Beitragsordnung des LSV 07 e.V. an. *
    Ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen und akzeptiere diese (DSGVO). *
    Ich erteile das SEPA-Lastschriftmandat wie oben beschrieben und ermächtige den LSV 07 e.V. zum Einzug der Beiträge. *
    Unterschrift

    Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie die Richtigkeit aller Angaben sowie die Kenntnisnahme der Vereinssatzung, Beitragsordnung, der allgemeinen Hinweise und des SEPA-Lastschriftmandats. Bei minderjährigen Mitgliedern sind die Unterschriften der Erziehungsberechtigten erforderlich. Stand: 01.01.2020

    Stand: 01.01.2020  |  Gläubiger-ID: DE75LSV00000723306